2020-12-09: (Die Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittel-, Betriebs- und Pharmaziehygiene, insbesondere die Erstellung von Audits und Qualitätssicherungshandbüchern im Zusammenhang mit Hygienevorschriften, die Durchführung von Desinfektionsarbeiten sowie die Erstellung von Sachverständigengutachten. Gegenstand ist weiter die Durchführung von Schulungs- und Ausbildungsveranstaltungen im Bereich Hygiene und Schädlingsbekämpfung, die Tätigkeit im Zusammenhang mit Arbeitssicherheitsvorschriften sowie der Handel mit Hygieneartikeln, Arbeitsschutzmitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln, soweit dies gesetzlich zulässig ist.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Werner-von-Siemens-Straße 7, 88521 Ertingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Stöckler Verwaltungs-GmbH, Ertingen (Amtsgericht Ulm HRB 741168), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-30: Der Einzelkaufmann Stöckler, Lothar Harald, Ertingen, *28.10.1966 hat als Inhaber der Firma "Ingenieurbüro Stöckler e.K.", Ertingen das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.12.2020 mit Nachtrag vom 18.12.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 11.12.2020 mit Nachtrag vom 30.12.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.