2021-12-13: (Die Übernahme und Durchführung von Ingenieur-Aufgaben auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft, der Geoinformation, des Straßen- und Kanalbaus, des allgemeinen Tiefbaus, der allgemeinen Infrastruktur, der Projektentwicklung, der Sanierung von Kanälen und Bauwerken aller Art, insbesondere die entsprechende Vermessung, Planung und Leitung von Bauvorhaben aller Art, sowie die Erstellung von Wert- und Schadensgutachten sowie die Übernahme von Aufgaben gemäß der Baustellenverordnung (SiGeKo) sowie die Übernahme von sonstigen Dienstleistungen in den vorgenannten und artverwandten Bereichen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Sankt-Franziskus-Weg 2, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Ingenieurbüro Holzem & Hartmann Verwaltungs GmbH, Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegburg HRB 16834). Einzelprokura: Wick, Benjamin, Neunkirchen-Seelscheid, *20.05.1987. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ingenieurbüro Holzem & Hartmann GmbH, Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegburg HRB 6621) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.