2018-05-14: Partnerschaft. Gegenstand: Alle Leistungen eines Bauingenieurs und/oder eines Architekten. Jeder Partner vertritt die Partnerschaftsgesellschaft bei Rechtsgeschäften, mit denen die Partnerschaft nicht zu einem höheren Betrag als 10.000,00 € verpflichtet wird, einzeln. Im Übrigen steht die Vertretung der Partnerschaft den Partnern gemeinschaftlich zu. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Partner: Böhning, Dirk, Architekt, Rinteln, *26.12.1959; Meier, Erik, Beratender Ingenieur, Bückeburg, *20.09.1967; Wehmeyer, Volker, Beratender Ingenieur, Obernkirchen, *24.08.1958.