2007-06-20: Die Gesellschafterversammlung hat am 18.05.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,5940 um EUR 35,406 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital/Stammeinlagen) zu ändern. Nicht mehr Geschäftsführer: Stephan, Franz-Josef, Maurermeister, Büren-Weine.
2013-10-18: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Verschmelzung mit der Ingenieurbüro Cramer + Collegen GmbH um 24.400,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-11-11: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Ingenieurbüro Cramer + Collegen GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2013 mit der Ingenieurbüro Cramer + Collegen GmbH mit Sitz in Büren (Amtsgericht Paderborn, HRB 2619) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.