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Ingenieurbüro Monnheimer GmbH

Biomasse-Heizkraftwerke, Ingenieur-Büro Herzlich, Ingenieur-Büro...
Adresse / Anfahrt
Am Sägewerk 8
64689 Grasellenbach
1x Adresse:

Almenweg 24
64756 Mossautal


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-07-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2019. Geschäftsanschrift: Almenweg 24, 64756 Mossautal. Gegenstand: Handel und Vertrieb mit Stahl-Gussteilen sowie die Planung und der Bau von Heizkraftwerken, die auf der Nutzung von Biomasse basieren sowie weitere Ingenieurdienstleistungen, vornehmlich im Bereich der regenerativen Energien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Monnheimer, Markus, Grasellenbach, *02.09.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Ingenieurbüro Monheimer mit Sitz in Grasellenbach (Amtsgericht Darmstadt, HRA 86378) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.

2019-07-15:
Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 15.07.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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