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Ingenieurbüro Wester GmbH

Schadengutachten, Änderungsabnahme, StVZO..., Reparaturkosten, Abgasuntersuchung
Adresse / Anfahrt
Venloer Straße 1041
50829 Köln
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2017. Geschäftsanschrift: Venloer Straße 1041, 50829 Köln. Gegenstand: ist die Erstellung von Kfz-Gutachten aller Art, insbesondere Wertgutachten und Unfallgutachten sowie sämtliche damit in Verbindung stehenden Geschäfte und Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wester, Michael, Köln, *08.12.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Füllenbach, Björn, Bornheim, *31.12.1982, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 7.500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Michael Wester, DAT Prüf- und Schätzstelle Köln I e.K. (Amtsgericht Köln, HRA 33554) beschlossen. Neues Stammkapital: 32.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 und von Herrn Michael Wester, *08.12.1967, Köln das von diesem als Inhaber unter der Firma "DAT Prüf- und Schätzstelle Köln I e.K." mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 33554) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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