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Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG

Erhebungen, ÖPNV, RemoteMeeting..., Verkehrsunternehmen, Verkehrsgemeinschaften, Verkehrskonzepte
Adresse / Anfahrt
Oppenhoffallee 171
52066 Aachen
1x Adresse:

Uhlandstraße 158
10719 Berlin


Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bolik, Henryk, Aachen, *02.01.1946; Dr. Hölsken, Dieter, Aachen, *26.07.1929; Königs, Johannes Heinrich, Bocholtz, *21.04.1947.

2017-05-09:
Prokura erloschen: Königs, Johannes Heinrich, Bocholtz, *21.04.1947. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Janßen, Joachim Theodor, Herzogenrath, *23.10.1964.

2021-01-25:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Friedemann, Stefan, Jacobsdorf, *22.06.1967; Fürle, Jens, Aachen, *11.02.1976. Prokura erloschen: Bolik, Henryk, Aachen, *02.01.1946.

2021-12-16:
Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Berlin, 10719 Berlin, Geschäftsanschrift: Uhlandstraße 158, 10719 Berlin. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.11.2021 mit der Ingenieurgruppe IVV GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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