2020-10-22: Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 15.10.2020 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
2020-10-22: Firma: WVMetalle Service GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wallstraße 58/59, 10179 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von über das Verbandsgeschäft der WirtschaftsVereinigung Metalle e.V. hinausgehende, individuelle Serviceleistungen für die NE-Metallindustrie (Beratungsleistungen, Plattformbereitstellung, Kommunikation, Veranstaltungsmanagement, Durchführung von Schulungen, Seminaren, Workshops etc). Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Dr. Niese, Michael, *23.05.1970, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.11.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch die Übertragung der Teilbetriebe als Gesamtheit WVMplus, WVMplus 2.0, Metalle pro Klima und Metal Alliance for Responsible Sourcing aus dem Vermögens des übertragenden Rechtsträgers "WirtschaftsVereinigung Metalle e.V." mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 28700 B) auf Grund des Ausgliederungsplans vom 13.11.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung vom selben Tage.
Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.