2021-01-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.1992 mit Änderung vom 11.09.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Emmerich am Rhein nach Bocholt beschlossen. Geschäftsanschrift: Alfred-Flender-Straße 72 - 74, 46395 Bocholt. Gegenstand: Forderungen für andere einzuziehen, solche Forderungen anzukaufen, Auskünfte zur Beurteilung von Geschäftsverbindungen zu erteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stockhorst, Brigitte, Bocholt, *08.06.1960, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-07-27: Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1, 2 und 3 und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Inkasso Stockhorst GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Inkassobüros. Insbesondere die außergerichtliche und - soweit gesetzlich zulässig - gerichtliche Einziehung unbestrittener fälliger und titulierter Forderungen im eigenen und für fremden Namen. An- und Verkauf von Titeln. Beratung und Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind. 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.06.2022 das Vermögen der Inkasso Stockhorst e. Kf. mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld, HRA 9512) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.