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Innatura gGmbH

Gemeinnützige Einrichtungen, Sozialdienstleistungen, Sachspenden..., Empfängerorganisationen, Spenderunternehmen, Postadresse, Sachspendenlagers, Sachspendenlager, Lageradresse, Erblindung, Katarakt
Adresse / Anfahrt
Landgrafenstraße 73
50931 Köln
1x Adresse:

Große Brinkgasse 2b
50672 Köln


Kontakt
34 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 34 Mitarbeiter
Gründung 2011
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-11-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2011. Geschäftsanschrift: Landgrafenstraße 73, 50931 Köln. Gegenstand: die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar sowie mittelbar (i. S. von. Abs. 2) gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des § 52 AO; insbesondere verfolgt die Gesellschaft die: - Förderung der Jugendhilfe; § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege; § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO - Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements; § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO. Gegenstand des Unternehmens sind die Errichtung und der Betrieb einer Plattform zur Einwerbung und Vermittlung von Sachspenden an gemeinnützige Organisationen. Damit wird Unternehmen eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Alternative zur Entsorgung von Gütern geboten. Die Tätigkeit umfasst auch die notwendigen Logistikleistungen. Gegenstand ist zudem die Erbringung sonstiger Dienstleistungen, um gemeinnützige Organisationen in der Beschaffung von Sachmitteln zu unterstützen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Kronen, Juliane Hildegard Maria, Köln, *22.05.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-10-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 hat beschlossen, sowohl den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern als auch das Stammkapital um 5.000,00 EUR auf nunmehr 30.000,00 EUR zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag wurde darüberhinaus vollständig neugefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar sowie mittelbar (i. S. von. Abs. 2) gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des § 52 AO; insbesondere verfolgt die Gesellschaft die: - Förderung der Jugendhilfe; § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes; § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO - Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements; § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung nachhaltigen Wirtschaftens sowohl bei Unternehmen als auch bei gemeinnützigen Organisationen. Insbesondere soll das Aufkommen neuwertiger Sachspenden in der Bundesrepublik Deutschland und übrigen Ländern, in denen innatura aktiv ist, gesteigert werden. Dies führt zum einen zur nachhaltigen Reduzierung von unnötigem Abfall und dient so dem Umweltschutz, zum anderen werden gemeinnützige Organisationen in der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Aufklärung über und Förderung der Sachspende, insbesondere durch Arbeit mit Verbänden, Vereinigungen und politischen Institutionen sowie durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Unterstützung von Unternehmen bei Identifikation möglicher Sachspenden und Einrichtung geeigneter Prozesse zur Sachspende - Qualitätssicherung bei Sachspenden, damit Verbraucherrechte geschützt werden können - Aufbau eines Netzwerkes sachspendender Unternehmen - Aufbau eines Netzwerkes gemeinnütziger Organisationen, die neuwertige Sachspenden in ihrer Arbeit einsetzen - Errichtung und Betrieb einer Plattform zur Einwerbung und Vermittlung von Sachspenden an gemeinnützige Organisationen. Damit wird Unternehmen eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Alternative zur Entsorgung von Gütern geboten. Die Tätigkeit umfasst auch die notwendigen Logistikleistungen. - Gegenstand ist zudem die Erbringung sonstiger Dienstleistungen, um gemeinnützige Organisationen in der Beschaffung von Sachmitteln zu unterstützen. 30.000,00 EUR.

2016-06-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist: - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes; § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements; § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO. Die Förderung dieser Zwecke erfolgt sowohl unmittelbar durch die Gesellschaft selbst als auch mittelbar durch eine Weitergabe von Sachspenden an steuerbegünstigte Organisationen und öffentlich rechtliche Einrichtungen, die die erworbenen Sachspenden im Rahmen der Verfolgung insbesondere der folgenden steuerbegünstigten Zwecke verwenden: - Förderung der Religion; § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO - Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO - Förderung der Jugend- und Altenhilfe; § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO - Förderung von Kunst und Kultur; § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO - Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO - Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO - Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO - Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO - Förderung internationeler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO - Förderung des Tierschutzes; § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO - Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO - Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; § 52 Abs. 2 Nr. 17 AO - Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; § 52 Abs. 2 Nr. 18 AO - Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; § 52 Abs. 2 Nr. 19 AO - Förderung des Sports; § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO - Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings; § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlischer Zwecke; § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO - Mildtätige Zwecke; § 53 AO - Kirchliche Zwecke; § 54 AO (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Tätigkeiten: Die Stärkungs des bürgerschaftlichen Engagements insbesondere im Sinne einer Aufklärung und Unterstützung von Unternehmen sowie der interessierten Öffentlichkeit im Bezug auf die Möglichkeiten der Durchführung von Sachspenden zugunsten steuerbegünstigter Zwecke durch: - Aufbau eines Netzwerkes sachspendender Unternehmen - Aufbau eines Netzwerkes steuerbegünstigter Organisation / öffentlich rechtlicher Einrichtungen, die neuwertige Sachspenden in ihrer Arbeit einsetzen - Errichtung und Betrieb einer Plattform zur Einwerbung und Vermittlung von Sachspenden an steuerbegünstigte Organisationen / öffentliche rechtliche Einrichtungen. - Arbeit mit Verbänden, Vereinigungen und politischen Institutionen sowie durch Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderung des Umweltschutzes insbesondere durch: - die Verminderung der derzeit von vielen Unternehmen durchgeführten Entsorgung von Rest- und Ausschussware; - die zentrale logistische Unterstützung und Durchführung bei der Sammlung, Lagerung und Weitergabe solcher Rest- und Ausschussware im Sinne einer Ressourcenschonung; - Unterstützung von Unternehmen bei Identifikation möglicher Sachspenden und Einrichtung umweltschonender Prozesse zur Sachspende; Die Förderung der im Absatz 1 definierten steuerbegünstigten Zwecke durch die Weitergabe von Sachspenden an steuerbegünstigte Organisationen / öffentlich rechtliche Einrichtungen zur Erfüllung der genannten steuerbegünstigten Zwecke. Eine Weitergabe von Sachspenden durch die Innatura gGmbH darf nur unter der Bedingung erfolgen, dass die steuerbegünstigten Organisationen und öffentlich rechtlichen Einrichtungen sicherstellen, dass die entgegen genommenen Gegenstände nicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sondern im Rahmen der eigenen steuerbegünstigten Tätigkeit verwendet werden. Entsprechende Kontrollen sind durch die Innatura gGmbH durchzuführen. Die Innatura gGmbH ist im Sinne eines Zweckbetriebes gemäß § 65 AO berechtigt, Teile der Kosten einer effizienten und umweltschonenden Logistik zur Förderung, Sammlung, Lagerung und Verteilung von Sachspenden gegenüber den steuerbegünstigten und öffentlich rechtlichen Empfängern der Sachspenden als Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen. Die Innatura gGmbH nimmt die Sachspenden im Rahmen ihrer eigenen gemeinnützigen Zweckerfüllung als Empfänger an und entscheidet daran anschließend, zu welchem steuerbegünstigten Zweck bzw. an welchen steuerbegünstigten oder öffentlich rechtlichen Träger die Sachspenden weitergeleitet werden. Für den Fall, dass Unternehmen die Rest- oder Ausschussware an die Innatura gGmbH zur Steigerung ihres eigenen Ansehens in der Öffentlichkeit übergeben wollen, kann die Innatura gGmbH die Produkte ggf. im Rahmen eines passiven oder aktiven Sponsorings entgegennehmen.

2016-07-11:
Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist: - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes; § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements; § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO. Die Förderung dieser Zwecke erfolgt sowohl unmittelbar durch die Gesellschaft selbst als auch mittelbar durch eine Weitergabe von Sachspenden an steuerbegünstigte Organisationen und öffentlich rechtliche Einrichtungen, die die erworbenen Sachspenden im Rahmen der Verfolgung insbesondere der folgenden steuerbegünstigten Zwecke verwenden: - Förderung der Religion; § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO - Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO - Förderung der Jugend- und Altenhilfe; § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO - Förderung von Kunst und Kultur; § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO - Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO - Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO - Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO - Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO - Förderung internationeler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO - Förderung des Tierschutzes; § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO - Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO - Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; § 52 Abs. 2 Nr. 17 AO - Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; § 52 Abs. 2 Nr. 18 AO - Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; § 52 Abs. 2 Nr. 19 AO - Förderung des Sports; § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO - Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings; § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO - Mildtätige Zwecke; § 53 AO - Kirchliche Zwecke; § 54 AO (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Tätigkeiten: Die Stärkungs des bürgerschaftlichen Engagements insbesondere im Sinne einer Aufklärung und Unterstützung von Unternehmen sowie der interessierten Öffentlichkeit im Bezug auf die Möglichkeiten der Durchführung von Sachspenden zugunsten steuerbegünstigter Zwecke durch: - Aufbau eines Netzwerkes sachspendender Unternehmen - Aufbau eines Netzwerkes steuerbegünstigter Organisation / öffentlich rechtlicher Einrichtungen, die neuwertige Sachspenden in ihrer Arbeit einsetzen - Errichtung und Betrieb einer Plattform zur Einwerbung und Vermittlung von Sachspenden an steuerbegünstigte Organisationen / öffentliche rechtliche Einrichtungen. - Arbeit mit Verbänden, Vereinigungen und politischen Institutionen sowie durch Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderung des Umweltschutzes insbesondere durch: - die Verminderung der derzeit von vielen Unternehmen durchgeführten Entsorgung von Rest- und Ausschussware; - die zentrale logistische Unterstützung und Durchführung bei der Sammlung, Lagerung und Weitergabe solcher Rest- und Ausschussware im Sinne einer Ressourcenschonung; - Unterstützung von Unternehmen bei Identifikation möglicher Sachspenden und Einrichtung umweltschonender Prozesse zur Sachspende; Die Förderung der im Absatz 1 definierten steuerbegünstigten Zwecke durch die Weitergabe von Sachspenden an steuerbegünstigte Organisationen / öffentlich rechtliche Einrichtungen zur Erfüllung der genannten steuerbegünstigten Zwecke. Eine Weitergabe von Sachspenden durch die Innatura gGmbH darf nur unter der Bedingung erfolgen, dass die steuerbegünstigten Organisationen und öffentlich rechtlichen Einrichtungen sicherstellen, dass die entgegen genommenen Gegenstände nicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sondern im Rahmen der eigenen steuerbegünstigten Tätigkeit verwendet werden. Entsprechende Kontrollen sind durch die Innatura gGmbH durchzuführen. Die Innatura gGmbH ist im Sinne eines Zweckbetriebes gemäß § 65 AO berechtigt, Teile der Kosten einer effizienten und umweltschonenden Logistik zur Förderung, Sammlung, Lagerung und Verteilung von Sachspenden gegenüber den steuerbegünstigten und öffentlich rechtlichen Empfängern der Sachspenden als Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen. Die Innatura gGmbH nimmt die Sachspenden im Rahmen ihrer eigenen gemeinnützigen Zweckerfüllung als Empfänger an und entscheidet daran anschließend, zu welchem steuerbegünstigten Zweck bzw. an welchen steuerbegünstigten oder öffentlich rechtlichen Träger die Sachspenden weitergeleitet werden. Für den Fall, dass Unternehmen die Rest- oder Ausschussware an die Innatura gGmbH zur Steigerung ihres eigenen Ansehens in der Öffentlichkeit übergeben wollen, kann die Innatura gGmbH die Produkte ggf. im Rahmen eines passiven oder aktiven Sponsorings entgegennehmen.

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