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Innenausbau Bartsch GmbH

Inneneinrichtung, Präsentiert, SKILL..., Holzarbeiten
Adresse / Anfahrt
Forster Straße 4
76646 Bruchsal
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-01-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2016 und 10.01.2017. Geschäftsanschrift: Forster Straße 4, 76646 Bruchsal. Gegenstand: Der Betrieb einer Tischlerei sowie der Innenausbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bartsch, Tobias, Bruchsal, *10.09.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-12-04:
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2017 zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Herrn Tobias Bartsch, geb. 10.09.1983, als Inhaber der Firma "Innenausbau Tobias Bartsch e.K.", Bruchsal um 1,00 EUR EUR auf 25.001,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital nun: 25.001,00 EUR. Der Einzelkaufmann Tobias Bartsch, geb. 10.09.1983, Bruchsal hat als Inhaber der Firma "Innenausbau Tobias Bartsch e.K.", Bruchsal (Amtsgericht Mannheim HRA 707562) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 07.08.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.