2021-12-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2021. Geschäftsanschrift: Kronacher Straße 22, 96215 Lichtenfels. Gegenstand des Unternehmens: Die gewerbliche Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen, insbesondere Beschaffungsdienstleistungen, Einkaufsberatung und Personalbeschaffung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Gareis, Thorsten, Michelau-Schwürbitz, *26.11.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-12: Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme der Thorsten Gareis e.K. mit dem Sitz in Lichtenfels und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 14.12.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 und Zustimmung des Inhabers vom 14.12.2021 das unter der Firma Thorsten Gareis e.K. mit Sitz in Lichtenfels betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Gareis, Thorsten, Michelau-Schwürbitz, *26.11.1981 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.