2010-12-01: Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Innoreal Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
2011-04-06: Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der GJB Kommunikation GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 59615) beschlossen. 50.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Jay-Bößl, Gudrun, Hannover, *07.05.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-04-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.03.2011 mit der GJB Kommunikation GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 59615) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.