2005-12-13: Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung des Absatzes neuer Produkte sowie die Übernahme von Handels-, Vermittlungs- und Dienstleistungsgeschäften aller Art sowie das Betreiben von Freizeitzentren, insbesondere von Spielhallen, ferner das Betreiben sonstiger Betriebe im Bereich der Gastronomie sowie die Vermittlung von Online-Diensten.
2011-07-13: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: San-Remo Str. 15, 40545 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der LAS VEGAS Spielautomaten GmbH mit Sitz in Neuss (AG Neuss, HRB 3763) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.