2018-12-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2018. Geschäftsanschrift: Letheblick 2, 26203 Wardenburg. Gegenstand: Unternehmensberatung in den Bereichen Vertriebs-, Marketing-, Produkt-, Prozess- und Management-Innovation, Globalisierung und Restrukturierung, sowie Dienstleistungen durch Interim-Management. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Lehrke, Karsten, Wardenburg, *20.05.1959, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-08-10: Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 600,00 EUR beschlossen. 600,00 EUR.
2020-11-02: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.12.2019 mit Änderung vom 19.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 und vom 19.03.2020 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 13.12.2019 und vom 19.03.2020 Teile des Vermögens der TTST, Traffic Training Systems and Technologies UG mit Sitz in Braunschweig als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-01-05: Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.11.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.