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Innovations Medical GmbH

Arab Health, Fachtagung der ÖGSV, Fixateure..., Sterilisationscontainer, Medizintechnikbranche, DGH-Kongress, Jahreskongress der DGSV, Unfallmedizinische Tagung
Adresse / Anfahrt
Badstraße 11
78532 Tuttlingen
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2011-03-28:
Änderung der Geschäftsanschrift: Badstraße 11, 78532 Tuttlingen.

2016-08-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Gottfried Storz Medizintechnik GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Schändlinger, Kerstin, geb. Kreidler, Gosheim, *28.03.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-01-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Innovations Medical GmbH.

2019-04-23:
Bestellt als Geschäftsführer: Kreidler, Jochen, Tuttlingen, *06.08.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kreidler, Winfried, Tuttlingen, *10.08.1955.

2019-08-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und in § 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "IM Tuttlingen GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 471157) um 250,00 EUR auf 25.250,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.250,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IM Tuttlingen GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 471157) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-01-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Innovations Medical Vertrieb GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 738560) um 250,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.500,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Schändlinger, Michael, Gosheim, *24.01.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Innovations Medical Vertrieb GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 738560) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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