2012-09-27: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung zur Neugründung einen Teil des Vermögens als Ganzes gemäß Spaltungsplan vom 26.06.2012 und Nachtrag vom 14.09.2012 sowie Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 14.06.2012 und 14.09.2012 auf die KVB Institut für Konstruktion und Verbundbauweisen gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 27659) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.