2010-08-20: Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 2,81 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Außerdem wurden die §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Geschäftsführer) geändert und der Gesellschaftvertrag vollständig neu gefasst. Neues Stammkapital: 51.132,00 EUR. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Kaus, Jürgen, Wölfersheim, *05.11.1955; Schnautz, Peter, Wetzlar, *06.04.1957, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schmidt, Friedhelm, Wölfersheim, *13.07.1955.
2019-09-10: Bestellt als Geschäftsführer: Boerboom, Johannes, Landshut, *16.11.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaus, Jürgen, Wölfersheim, *05.11.1955; Schnautz, Peter, Braunfels, *06.04.1957. Prokura erloschen: Schmidt, Friedhelm, Wölfersheim, *13.07.1955.
2020-05-20: Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.
2022-04-01: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der DATAWIN GmbH mit Sitz in Ergolding (Amtsgericht Landshut, HRB 9059) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-04-07: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DATAWIN GmbH am 06.04.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.