2008-11-04: (Gegenstand des Unternehmens ist die Wasser-, Umwelt- und Qualitätskontrolle.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaberin: Dr. Nuss, Elke, geb. Bruhns, Bad Kissingen, *05.09.1942.
2011-12-19: Einzelprokura: Reiner, Hubertus, Bad Hersfeld, *10.09.1959; Dr. Stahl, Thomas, Waigolshausen, *17.05.1961.
2012-01-09: Personendaten geändert, nun: Einzelprokura: Dr. Reiner, Hubertus, Bad Hersfeld, *10.09.1959.
2013-01-09: (Die physikalische, chemische und mikrobiologische Analytik, die Diagnostik von human- und veterinärmedizinischen Proben sowie die technische Unterstützung und Beratung öffentlicher und privater Einrichtungen im Umwelt-, Lebensmittel- und Hygienemanagement. Die Ausübung der Heilkunde ist ausdrücklich ausgeschlossen. ). Rechtsform geändert, nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nun: Institut Dr. Nuss GmbH & Co. KG. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden: Inhaberin: Dr. Nuss, Elke, Bad Kissingen, *05.09.1942. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Nuss Verwaltungs-GmbH, Bad Kissingen (Amtsgericht Schweinfurt HRB 6513), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Reiner, Hubertus, Bad Hersfeld, *10.09.1959; Dr. Stahl, Thomas, Waigolshausen, *17.05.1961.
2013-08-08: Die Hygiene-Institut DR. NUSS GmbH mit dem Sitz in Bad Kissingen (Amtsgericht Schweinfurt HRB 2037) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.