2009-06-24: Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 9, 93128 Regenstauf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Gauer, Peter K., Bauingenieur, Rheinbreitbach, *12.02.1944.
2019-07-02: Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2019 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Ausführung von Ingenieurleistungen auf dem Gebiet des Hoch-, Tief- Wasser- und Straßenbaus, insbesondere die Durchführung von Materialprüfungen an organischen und anorganischen Baustoffen sowie von Forschungsaufträgen und Entwicklungen für die Industrie und für öffentliche Auftraggeber. Beteiligung an und Übernahme von anderen Unternehmen gleich welcher Art, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung sowie Verwaltung von Unternehmen.
2020-10-07: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Schmalz, Michael, Zeitlarn, *18.02.1958; Völkl, Jürgen J., Störnstein, *11.03.1955, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-09-20: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stubenvoll, Fabian Stephan, Wiesent, *21.02.1990; Ziegler, Thomas Helmut, Schirmitz, *27.03.1989.
2022-01-26: Bestellt: Geschäftsführer: Stubenvoll, Fabian Stephan, Wiesent, *21.02.1990; Ziegler, Thomas Helmut, Schirmitz, *27.03.1989. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schmalz, Michael, Zeitlarn, *18.02.1958; Völkl, Jürgen J., Störnstein, *11.03.1955. Prokura erloschen: Stubenvoll, Fabian Stephan, Wiesent, *21.02.1990; Ziegler, Thomas Helmut, Schirmitz, *27.03.1989.
2022-03-31: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Stubenvoll, Fabian Stephan, Wiesent, *21.02.1990; Ziegler, Thomas Helmut, Schirmitz, *27.03.1989, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Institut Gauer GmbH mit dem Sitz in Regenstauf ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.