2015-04-17: Partnerschaft. Gegenstand: Die Dienstleistung in der ambulanten Jugendhilfe nach dem SGB VIII/KJHG §§ 27 ff. als freier Träger der ambulanten Jugendhilfe zur Durchführung von Hilfen zur Erziehung. Daneben kann die Partnerschaftsgesellschaft alle Arbeiten im sozialpädagogischen/psychotherapeutischen Bereich erbringen, die die freie Berufsführung der Partner in diesem Tätigkeitsfeld mit sich bringt. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partnerschaft wird durch zwei Partner gemeinschaftlich vertreten. Partner: Brandstetter, Eric, Dipolm Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (FH), St. Wendel, *11.06.1982; Kaiser, Andreas, Diplom Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (FH), Ottweiler, *30.11.1974.