2010-06-04: Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Zinke, Willi, *15.03.1953, Schipkau; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, wenn es sich um Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Hellraum Fensterbau Lauchhammer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lauchhammer (Amtsgericht Cottbus, HRB 3054 CB) handelt; Prokura: 1. Röhling, Arndt, *25.02.1972, Ruhland; Einzelprokura; Tag der ersten Eintragung: 09.09.1992.
2011-03-25: Gegenstand: (1) Die Errichtung, die Unterhaltung sowie der Betrieb von Werkstätten und Wohnstätten für behinderte Menschen. (2) Aufgabe der Gesellschaft ist die wirksame Eingliederung und Arbeitsförderung von behinderten Menschen im Sinne der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB IX) und den übrigen diesbezüglichen einschlägigen Vorschriften. (3) Die von der Gesellschaft durchgeführten und unterstützten Maßnahmen dienen einer wirksamen Eingliederung geistig und mehrfach behinderter Menschen sowie chronisch psychisch Kranker im Sinne der Teilhabe an Maßnahmen des Arbeitsbereiches, des Berufsbildungsbereiches sowie des Förder- und Beschäftigungsbereiches entsprechend den Bestimmungen des SGB und der Abgabenordnung. (4) Für Personen, die wegen vorgenannter Behinderungen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die Gesellschaft im Rahmen ihrer Aufnahmefähigkeit und ihrer gesetzlichen Möglichkeiten Arbeitsplätze zur Verfügung. (5) Die Gesellschaft kann zur Erreichung dieser Zwecke auch Wohnungen und Wohnstätten für behinderte Menschen unterhalten und sonstige Maßnahmen treffen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes geeignet sind. (6) Das Betreiben von Schullandheimen im Sinne von § 68 der Abgabenordnung ist ebenfalls Gegenstand der Gesellschaft. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.10.2010 wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und insbesondere in § 2 (Zweck der Gesellschaft) geändert..
2013-04-04: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Zinke, Willi; Geschäftsführer: 2.
Jörke, Tino, *16.08.1976, Backnang
2013-12-05: Gegenstand: (1) Die Errichtung, die Unterhaltung sowie der Betrieb von Werkstätten und Wohnstätten für behinderte Menschen.
(2) Aufgabe der Gesellschaft ist die wirksame Eingliederung und Arbeitsförderung von behinderten Menschen im Sinne der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB IX) und den übrigen diesbezüglichen einschlägigen Vorschriften.
(3) Die von der Gesellschaft durchgeführten und unterstützten Maßnahmen dienen einer wirksamen Eingliederung geistig und mehrfach behinderter Menschen sowie chronisch psychisch Kranker im Sinne der Teilhabe an Maßnahmen des Arbeitsbereiches, des Berufsbildungsbereiches sowie des Förder- und Beschäftigungsbereiches entsprechend den Bestimmungen des SGB und der Abgabenordnung.
(4) Für Personen, die wegen vorgenannter Behinderungen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die Gesellschaft im Rahmen ihrer Aufhahmefähigkeft und ihrer gesetzlichen Möglichkeiten Arbeitsplätze zur Verfügung.
(5) Die Gesellschaft kann zur Erreichung dieser Zwecke auch Wohnungen und Wohnstätten für behinderte Menschen unterhalten und sonstige Maßnahmen treffen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwepkes geeignet sind.
(6) Das Betreiben von Schullandheimen im Sinne von § 68 der Abgabenordnung die Förderung des Tier- und Pflanzenschutzes durch die Betreibung eines Tierparks sowie die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII sind ebenfalls Gegenstand der Gesellschaft. Vorstand: Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Jörke, Tino, *16.08.1976, Hirschfeld; Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck der Gesellschaf)beschlossen.
2013-12-11: Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: (1) Die Errichtung, die Unterhaltung sowie der Betrieb von Werkstätten und Wohnstätten für behinderte Menschen.
(2) Aufgabe der Gesellschaft ist die wirksame Eingliederung und Arbeitsförderung von behinderten Menschen im Sinne der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB IX) und den übrigen diesbezüglichen einschlägigen Vorschriften.
(3) Die von der Gesellschaft durchgeführten und unterstützten Maßnahmen dienen einer wirksamen Eingliederung geistig und mehrfach behinderter Menschen sowie chronisch psychisch Kranker im Sinne der Teilhabe an Maßnahmen des Arbeitsbereiches, des Berufsbildungsbereiches sowie des Förder- und Beschäftigungsbereiches entsprechend den Bestimmungen des SGB und der Abgabenordnung.
(4) Für Personen, die wegen vorgenannter Behinderungen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die Gesellschaft im Rahmen ihrer Aufnahmefähigkeit und ihrer gesetzlichen Möglichkeiten Arbeitsplätze zur Verfügung.
(5) Die Gesellschaft kann zur Erreichung dieser Zwecke auch Wohnungen und Wohnstätten für behinderte Menschen unterhalten und sonstige Maßnahmen treffen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes geeignet sind.
(6) Das Betreiben von Schullandheimen im Sinne von § 68 der Abgabenordnung die Förderung des Tier- und Pflanzenschutzes durch die Betreibung eines Tierparks sowie die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII sind ebenfalls Gegenstand der Gesellschaft.
2014-01-04: Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Jörke, Tino; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Hellraum Fensterbau Lauchhammer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lauchhammer (HRB 3054 CB) und der WBS Tierpark-Betriebs GmbH Senftenberg mit Sitz in Senftenberg (HRB 11382 CB) als Vertreter Dritter abzuschließen
2016-03-23: Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Der/die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.10.2015 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 9 geändert.