2011-02-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2010. Geschäftsanschrift: Annaberger Straße 240, 09125 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Produktion und Vertrieb von intelligenten Lösungen zur Objekterkennung und Raumüberwachung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Fardi, Basel, Chemnitz, *30.05.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-09-01: Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme eines Teils des Vermögens der FusionSystems GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 21945) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme und die Änderung des § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR.
2011-09-01: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 06.07.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens der FusionSystems GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 21945) als Gesamtheit übernommen. Die Abspaltung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Abspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 25.08.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 hat die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Produktion und Vertrieb intelligenter Lösungen zur Objekterkennung und Raumüberwachung; Softwareentwicklung für die Automobilindustrie.
2016-03-24: Einzelprokura: Dr. Cramer, Heiko, Chemnitz, *08.11.1973.