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InterRex GmbH & Co. KG

Beeck Karree, Wohnen im Wohnpark, Beecker..., Mieterbetreuung, Beeck und Meiderich, Drittanbieter-Service
Adresse / Anfahrt
Welkenbergstraße 7
47139 Duisburg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.04.2008 mit der Dr. Leo König GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRA 6329) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-01-16:
Geschäftsanschrift: Welkenberg Str. 7, 47139 Duisburg.

2020-06-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2018 mit der Beecker Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 376) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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