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InterSearch Personalberatung GmbH & Co. KG

Personalbeschaffung, Branchenkompetenz, BDU..., Kandidatinnen, Personalberaterinnen, Platzhalterinhalt, Researcherinnen, Bewerbermarkt, Specialized, Personalfragen
Adresse / Anfahrt
Benrather Schloßallee 121
40597 Düsseldorf
1x Adresse:

Spitzenkiel 14/15
28195 Bremen


Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Gründung 2012
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2012-08-01:
(Die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von eigenem Vermögen, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland sowie die Durchführung von Managementleistungen für Beteiligungsunternehmen und Dritte. Ausgeschlossen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Benrather Schloßallee 121, 40597 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: InterSearch Beteiligungs GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 68333), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-08-01:
(Die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von eigenem Vermögen, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland sowie die Durchführung von Managementleistungen für Beteiligungsunternehmen und Dritte. Ausgeschlossen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Benrather Schloßallee 121, 40597 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: InterSearch Beteiligungs GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 68333), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-09-18:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2012 Teile des Vermögens der InterSearch Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 115093) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-09-26:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (AG Hamburg HRA 115093) am 18.09.2012 wirksam geworden.

2012-10-09:
Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: InterSearch Personalberatung GmbH & Co. KG. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: InterSearch Personalberatung GmbH & Co. KG - Zweigniederlassung Bremen, 28195 Bremen, Geschäftsanschrift: Spitzenkiel 14/15, 28195 Bremen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2012 mit der InterSearch Personalberatung GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 22105) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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