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InterStar Aquaristic GmbH

INTERRYBA, IMPORT, EXPORT...
Adresse / Anfahrt
Brakeweg 11a
27404 Zeven
1x Adresse:

Südring 9
27404 Zeven


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-21:
Neue Firma: InterStar Aquaristic GmbH. Einzelprokura: Bardenhagen, Karin, Zeven, *03.07.1956. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2008 mit der StarTec Aquaristic GmbH mit Sitz in Zeven (AG Tostedt HRB 200049) verschmolzen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1(Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-09-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2012 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der InterStar Aquaristic e.K. mit Sitz in Zeven (AG Tostedt, HRA 202281) auftretenden Kaufmann Dr. Jung, Bernhard übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden InterStar Aquaristic e.K. am heutigen Tage wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.