2018-09-12: VR 25605 B: InteressenVerband Synchronschauspieler e.V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der Verein ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2018 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.06.2018 und 02.07.2018 mit dem Bundesverband Schauspiel e.V. mit Sitz in Berlin durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Charlottenburg, 95 VR 25638) wirksam geworden.
Der Verein ist erloschen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung z beanspruchen, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet.