2020-03-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.11.2019 mit Änderung vom 26.02.2020. Geschäftsanschrift: Zentmarkweg 30-34, 60489 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die Internationale Chinesisch-Deutsche Pädagogische Gesellschaft ICDP gGmbH mit Sitz in Frankfurt am Main verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung sowie Volksbildung, die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Volksverständigungsgedankens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Kindertagesstätten, die ganztägig betrieben werden. Die Kindertagesstätten stehen allen Kindern zur Verfügung. Die Gesellschaft wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten andere gemeinnützige Organisationen mit vergleichbaren Zielen fördern. Daneben erfolgt eine besondere Förderung im Rahmen der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen wie z.B. Kulturabenden, Vorträgen, Seminaren, Kursen für Erwachsene. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Su, Zhao Sheng, Friedrichsdorf, *11.03.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ICDP Internationalen Chinesisch Deutschen pädagogischen Vereins mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 14304). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.