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Internationale Sprach- und Studienreisen GmbH

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In der Neckarhelle 129
69118 Heidelberg
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6x HR-Bekanntmachungen:

2010-04-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 6 (Geschäftsführung/Vertretung), § 8 (Gesellschafterbeschlüsse), § 14 (Tod eines Gesellschafters/Erbfolge), §19 (Bekanntmachung) und § 20 (sonstige Bestimmungen) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2010 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 4.354,06 EUR auf 260.000,00 EUR erhöht. Neue Geschäftsanschrift: In der Neckarhelle 129, 69118 Heidelberg. Stammkapital nun: 260.000,00 EUR.

2012-02-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kratz, Reinhold, Kaufmann, Heidelberg.

2012-12-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.

2013-02-22:
Bestellt als Geschäftsführer: Kerler, Rudolf Johann, Gablingen, *13.02.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-11-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Vökt-Koch, Waltraud, geb. Vökt, Heidelberg, *05.06.1946.

2015-07-03:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.06.2015 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IST-Reisen Verwaltungs GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 334885) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.