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Interprobe GmbH

QOONA, Vorratsdosen, Getränkebehälter..., Alltagstauglichkeit, Let`s, Cookie Runtime, Sportstation
Adresse / Anfahrt
Nördliche Münchner Straße 47
82031 Grünwald
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.7.2015. Geschäftsanschrift: Undinestr. 8, 81927 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vertrieb von Prüfeinrichtungen für die Halbleiterindustrie; Gründung von und Beteiligung an artverwandten Unternehmen; Konzeptionierung, Entwicklung und Vertrieb elektronischer Funktionseinheiten sowie der entsprechend passenden Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ramholz, Robert, München, *02.06.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-07-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2018 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Grünwald, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald.

2019-03-28:
Die VESTERO GmbH mit dem Sitz in Grünwald ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.