2020-12-02: Name der Firma: Interspare Textilmaschinen GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Reinbek; Geschäftsanschrift: Röntgenstr. 31-33, 21465 Reinbek; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die Produktion von Textilveredelungsanlagen sowie der Handel mit technischen Ersatzteilen für Maschinen und Anlagen im Im- und Export sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1.
Polchow, Dirk, *13.02.1967, Wohltorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.10.2020
2020-12-16: Geschäftsführer: 2. Kalek, Carsten, *04.08.1964, Reinbek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2021-05-04: Kapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Die Gesellschafterversammung vom 28.01.2021 hat zum Zwecke der Abspaltung das Stammkapital von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.01.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom gleichen Tage das nahezu gesamte Vermögen der Interspare GmbH mit Sitz in Reinbeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 2848 RE), mit Ausnahme der Beteiligung an der übernehmenden Gesellschaft sowie der Beteiligung an der CADIX GmbH & Co. KG mit Sitz in Reinbek (Amtsgericht Lübeck, HRA 9430 HL) wozu auch die mit der jeweiligen Beteiligung im Zusammenhang stehenden aktiven oder passiven Vermögensgegenstände gehören, übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.