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Interwerbung, Gesellschaft für Internationale Wirtschaftswerbung im Verkehr mbH

Hinweisanlagen und Leitsysteme, Bodenfundamente, Gewerbehinweisflächen..., Wildbeschilderung, Firmenwerbung, ARCA, Alu-Blech-Elemente, Spanntransparente, Grünfläche Beton, Grünfläche Beton Asphalt
Adresse / Anfahrt
Martiusstraße 1
80802 München
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-10:
Bestellt: Geschäftsführer: Kleiber, Michael, Haimhausen, *09.10.1965. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Kleiber, Renate, München, *16.08.1935, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-12-17:
Geschäftsanschrift: Karl-Theodor-Str. 93, 80796 München. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Kleiber, Renate, München, *16.08.1935, einzelvertretungsberechtigt.

2013-06-05:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kleiber, Michael, Haimhausen, *09.10.1965.

2015-08-19:
Bestellt: Geschäftsführer: Kleiber, Michael, Haimhausen, *09.10.1965.

2018-08-03:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kleiber, Renate, München, *16.08.1935.

2019-04-12:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Martiusstraße 1, 80802 München.

2019-07-26:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Macherey, Kerstin, Haimhausen, *28.02.1974. Die Werbung im Verkehr, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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