2013-02-27: Firma: Inventorum GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Rosenthaler Straße 2, 10119 Berlin Gegenstand: Die Erstellung und der Betrieb von Internetseiten, Software und mobilen Applikationen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Brem, Christoph, *23.02.1969, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.01.2013.
2013-07-04: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Brunnenstraße 164, 10119 Berlin.
2013-08-30: Stamm- bzw. Grundkapital: 31.646,00 EUR Änderung zu Nr. 1:; Der Geschäftsführer Christoph Brem ist nicht alleinvertretungsbefugt und nicht mehr befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.; Geschäftsführer:; Brem, Christoph Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 ist das Stammkapital um 6.646 EUR auf 31.646 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst..
2014-06-10: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.05.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 5 (Verwässerungsschutz- und Wandlungsrechte).
2014-08-29: Stamm- bzw. Grundkapital: 48.561,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.08.2014 ist das Stammkapital um 16.915 EUR auf 48.561 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
2014-10-08: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Voltastraße 5, 13355 Berlin
2016-01-18: Stamm- bzw. Grundkapital: 58.197,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2015 ist das Stammkapital um 9.636,00 EUR auf 58.197,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 4 , Ziff. 7 (Einziehung) und Ziff. 11 (Gesellschafterbeschlüsse).
2016-09-12: Stamm- bzw. Grundkapital: 61.834,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2016 ist das Stammkapital um 3.637,00 EUR auf 61.834,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 4 .
2021-02-22: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Shore GmbH mit Sitz in München verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-03-04: Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 25.02.2021 erfolgten Eintragung (Amtsgericht München, HRB 196674) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.