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Investmentaktiengesellschaft für langfristige TGV
53173 BonnDE
mind. 8 Mitarbeiter
13x HR-Bekanntmachungen:
2008-03-25:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 18.02.2008. Gegenstand: die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach dem Grundsatz der Risikomischung mit dem einzigen Ziel, die Aktionäre an dem Gewinn aus der Verwaltung der Teilgesellschaftsvermögen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann die Mittel eines Teilgesellschaftsvermögens unter Beachtung der für die nach § 9 Absatz 1 Satz 2 der Satzung genannten Typen von Teilgesellschaftsvermögen maßgeblich gesetzlichen Vorschriften in Vermögensgegenstände in Form von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten, Bankguthaben, Anteilen an Investmentvermögen nach Maßgabe der §§ 50, 66, 83, 90 g und 112 Investmentgesetz sowie an entsprechenden ausländischen Investmentvermögen, stillen Beteiligungen im Sinne des § 230 Handelsgesetzbuch an einem Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Investmentgesetzes, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, Edelmetallen, unverbrieften Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, anlegen. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Anlagebedingungen eines Teilgesellschaftsvermögens dessen Mittel in eine, mehrere oder alle in Satz 2 aufgeführten Kategorien von Anlagegegenständen investieren. Die Gesellschaft darf keine anderen als in Absatz 1 genannten Geschäfte betreiben. Grundkapital: 450.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Lokotsch, Waldemar, Königswinter, *06.11.1964; Rentrop, Norman, Bonn, *26.10.1957, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist eine Investmentaktiengesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 Investmentgesetz. Das anfängliche Gesellschaftskapital beträgt 450.000,00 EUR. Das Mindestkapital beträgt 300.000,00 EUR Das Höchstkapital beträgt 100.000.000.000,00 EUR.
2008-08-11:
Nicht mehr Vorstand: Rentrop, Norman, Bonn, *26.10.1957. Nicht mehr Vorstand: Große-Allermann, Jens, Köln, *12.06.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-12-01:
Nicht mehr Vorstand: Rentrop, Norman, Bonn, *26.10.1957. Vorstand: Große-Allermann, Jens, Köln, *12.06.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-05-11:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2012-05-21:
Die Hauptversammlung vom 13.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Firma, Umbrella-Konstruktion und Sitz), in § 2 Abs. 1 Satz 2 5. Spiegelstrich und Satz 4 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, in § 3 Satz 2 (Bekanntmachungen), in § 4 Abs. 1, 2 Sätze 1, 6, 7, Abs. 3 (Anlagegrundsätze, Anlagebedingungen), in § 5 Abs. 2, 3 Satz 2 (Anlagegrenzen), in § 7 Abs. 2 bis 6 (Kosten), in § 8 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Sätze 1 bis 3 (Höhe, Einteilung, Veränderung des Gesellschaftskapitals), in § 9 Abs. 1, 2, 3 Satz 4.2 Halbsatz, Abs. 5 (Teilgesellschaftsvermögen, Aktienklassen), in § 10 Abs. 1, 2, 6 bis 9 (Aktien und Aktienausgabe), in § 11 Abs. 1, 4, 6 bis 8 (Rücknahme von Aktien), in § 12 Abs. 2 Satz 1 (Übertragung von Aktien, Ausschluss von Aktionären), in § 13 (Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge), in § 14 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 (Depotbank), in § 15 Abs. 1, 2 (Bewertung der Vermögensgegenstände), in § 16 Abs. 2 (Zusammensetzung des Vorstandes), in § 17 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), in § 18 Abs. 1, 2, 4 Satz 2 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates), in § 24 Abs. 4 (Beschlussfassung), in § 25 Abs. 1 (Geschäftsjahr) und in § 27 (Gewinnverwendung, Rücklagenbildung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach dem Grundsatz der Risikomischung mit dem einzigen Ziel, die Aktionäre an dem Gewinn aus der Verwaltung des Teilgesellschaftsvermögens zu beteiligen. Die Gesellschaft kann dieMittel eines Teilgesellschaftsvermögens unter Beachtung der für die nach § 9 Absatz 1 Satz 2 genannten Typen von Teilgesellschaftsvermögen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften in Vermögensgegenstände in Form von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten, Bankguthaben, Anteilen oder Aktien an inländischen Investmentvermögen sowie an entsprechenden ausländischen Investmentvermögen, stillen Beteiligungen im Sinne des § 230 Handelsgesetzbuch an einem Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Investmentgesetzes, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, Edelmetallen, unverbrieften Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, anlegen. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Anlagebedigungen eines Teilgesellschaftsvermögens dessen Mittel in eine, mehrere oder alle in Satz 2 aufgeführten Kategorien von Anlagegegenständen investieren. Für das Betriebsvermögen darf die Gesellschaft jedwedes bewegliche und unbewegliche Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist. Die Gesellschaft darf keine anderen als in Absatz 1 genannte Geschäfte betreiben.
2012-06-25:
Einzelprokura: Fitzenreiter, Janine, Sankt Augustin, *08.03.1981.
2014-10-15:
Die Hauptversammlung vom 08.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Firma, Umbrella-Konstruktion und Sitz), § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 Abs. 1 (Bekanntmachungen), § 4 (Anlagebedingungen), § 5 (Anlagegrenzen), § 6 Abs. 2 (Kreditaufnahme, Leerverkäufe, Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte, § 7 Abs. 1, .Satz 1, Abs.2, Abs. 3, Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 (Kosten, Gründungsaufwand), § 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Ab. 5 Satz 3 (Höhe, Einteilung und Veränderung des Gesellschaftskapitals, § 9 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 (Teilgesellschaftsvermögen, Aktienklassen), § 10 Abs. 1 Sätze 1 bis 4, Abs. 4 Sätze 1, 2 und 5, Abs. 6, Abs. 7 und Abs. 8 (Aktien und Aktienausgabe), § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis Abs. 9 (Rücknahme von Aktien, § 12 (Übertragung von Aktien, Ausschluss von Aktionären), § 13 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 (Aufgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge), § 14 (Verwahrstelle), § 15 Abs. 1 Sätze 1 und 5, Abs. 2, Abs. 3 Sätze 1 bis 3 und Abs. 4 (Bewertung der Vermögensgegenstände), § 17 Abs. 2 Satz 1 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), § 18 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 (Zusammensetzung und Amtsdauer), § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 5 (Zeit, Ort und Einberufung), § 22 (Teilnahme und Stimmrecht), § 24 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 und Abs. 3 (Beschlussfassung), § 25 Abs. 2 Satz 2 (Geschäftsjahr, Dauer, § 26 Abs. 1, Abs. 3 Abs. 4 und Abs. 5 (Jahresabschluss und Halbjahresbericht), § 27 Satz 2 (Gewinnverwendung, Rücklagenbildung) beschlossen. Neuer Gegenstand ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Kapitel 2 Abschnitt 1 und 3 KAGB (Publikums-Teilgesellschaftsvermögen) sowie nach Kapitel 3 Abschnitt 1 und 2 KAGB (Spezial-Teilgesellschaftsvermögen) zum Nutzen ihrer Aktionäre. Die Gesellschaft kann folgende Teilgesellschaftsvermögen auflegen: - Gemischte Teilgesellschaftsvermögen nach § 218 KAGB, - Sonstige Teilgesellschaftsvermögen nach § 220 KAGB, - Dach-Hedgefonds nach § 225 KAGB, - allgemeine offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen nach § 282 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, - Hedgefonds nach § 283 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, sowie - offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen mit festen Anlagebedingungen nach § 284 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. Immobilien nach § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB dürfen für ein Teilgesellschaftsvermögen nicht erworben werden. Für das Investmentbetriebsvermögen darf die Gesellschaft jedwedes bewegliche und unbewegliche Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist. Neue Allgemeine Vertretungsregel: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Änderung zur konkreten Vertretungsbefugnis Vorstand: Große-Allermann, Jens, Köln, *12.06.1967; Lokotsch, Waldemar, Königswinter, *06.11.1964, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Aufteilung des Anfangskapitals ist geändert - nämlich nunmehr nicht mehr auf Investmentbetriebsvermögen und erstem Teilgesellschaftsvermögen, sondern nur noch Investmentbetriebsvermögen -, durch Umwandlung der bestehenden 3.000 Unternehmensaktien des ersten Teilgesellschaftsvermögens unter gleichzeitiger Ausgabe neuer 1.500 Stück Unternemensaktien des (Investment-) Betriebsvermögens, so dass das Anfangskapital nun 300.000 EUR beträgt.
2016-01-05:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2017-12-12:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2018-01-03:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2020-07-17:
Einzelprokura: van Stephaudt, David, Bonn, *04.02.1989.
2022-05-09:
Prokura geändert, nunmehr:nach Namensänderung: Einzelprokura: Dedich, David, Bonn, *04.02.1989.
2022-05-09:
Prokura erloschen: Dedich, David, Bonn, *04.02.1989.
2008-03-25:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 18.02.2008. Gegenstand: die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach dem Grundsatz der Risikomischung mit dem einzigen Ziel, die Aktionäre an dem Gewinn aus der Verwaltung der Teilgesellschaftsvermögen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann die Mittel eines Teilgesellschaftsvermögens unter Beachtung der für die nach § 9 Absatz 1 Satz 2 der Satzung genannten Typen von Teilgesellschaftsvermögen maßgeblich gesetzlichen Vorschriften in Vermögensgegenstände in Form von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten, Bankguthaben, Anteilen an Investmentvermögen nach Maßgabe der §§ 50, 66, 83, 90 g und 112 Investmentgesetz sowie an entsprechenden ausländischen Investmentvermögen, stillen Beteiligungen im Sinne des § 230 Handelsgesetzbuch an einem Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Investmentgesetzes, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, Edelmetallen, unverbrieften Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, anlegen. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Anlagebedingungen eines Teilgesellschaftsvermögens dessen Mittel in eine, mehrere oder alle in Satz 2 aufgeführten Kategorien von Anlagegegenständen investieren. Die Gesellschaft darf keine anderen als in Absatz 1 genannten Geschäfte betreiben. Grundkapital: 450.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Lokotsch, Waldemar, Königswinter, *06.11.1964; Rentrop, Norman, Bonn, *26.10.1957, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist eine Investmentaktiengesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 Investmentgesetz. Das anfängliche Gesellschaftskapital beträgt 450.000,00 EUR. Das Mindestkapital beträgt 300.000,00 EUR Das Höchstkapital beträgt 100.000.000.000,00 EUR.
2008-08-11:
Nicht mehr Vorstand: Rentrop, Norman, Bonn, *26.10.1957. Nicht mehr Vorstand: Große-Allermann, Jens, Köln, *12.06.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-12-01:
Nicht mehr Vorstand: Rentrop, Norman, Bonn, *26.10.1957. Vorstand: Große-Allermann, Jens, Köln, *12.06.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-05-11:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2012-05-21:
Die Hauptversammlung vom 13.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Firma, Umbrella-Konstruktion und Sitz), in § 2 Abs. 1 Satz 2 5. Spiegelstrich und Satz 4 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, in § 3 Satz 2 (Bekanntmachungen), in § 4 Abs. 1, 2 Sätze 1, 6, 7, Abs. 3 (Anlagegrundsätze, Anlagebedingungen), in § 5 Abs. 2, 3 Satz 2 (Anlagegrenzen), in § 7 Abs. 2 bis 6 (Kosten), in § 8 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Sätze 1 bis 3 (Höhe, Einteilung, Veränderung des Gesellschaftskapitals), in § 9 Abs. 1, 2, 3 Satz 4.2 Halbsatz, Abs. 5 (Teilgesellschaftsvermögen, Aktienklassen), in § 10 Abs. 1, 2, 6 bis 9 (Aktien und Aktienausgabe), in § 11 Abs. 1, 4, 6 bis 8 (Rücknahme von Aktien), in § 12 Abs. 2 Satz 1 (Übertragung von Aktien, Ausschluss von Aktionären), in § 13 (Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge), in § 14 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 (Depotbank), in § 15 Abs. 1, 2 (Bewertung der Vermögensgegenstände), in § 16 Abs. 2 (Zusammensetzung des Vorstandes), in § 17 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), in § 18 Abs. 1, 2, 4 Satz 2 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates), in § 24 Abs. 4 (Beschlussfassung), in § 25 Abs. 1 (Geschäftsjahr) und in § 27 (Gewinnverwendung, Rücklagenbildung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach dem Grundsatz der Risikomischung mit dem einzigen Ziel, die Aktionäre an dem Gewinn aus der Verwaltung des Teilgesellschaftsvermögens zu beteiligen. Die Gesellschaft kann dieMittel eines Teilgesellschaftsvermögens unter Beachtung der für die nach § 9 Absatz 1 Satz 2 genannten Typen von Teilgesellschaftsvermögen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften in Vermögensgegenstände in Form von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten, Bankguthaben, Anteilen oder Aktien an inländischen Investmentvermögen sowie an entsprechenden ausländischen Investmentvermögen, stillen Beteiligungen im Sinne des § 230 Handelsgesetzbuch an einem Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Investmentgesetzes, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, Edelmetallen, unverbrieften Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, anlegen. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Anlagebedigungen eines Teilgesellschaftsvermögens dessen Mittel in eine, mehrere oder alle in Satz 2 aufgeführten Kategorien von Anlagegegenständen investieren. Für das Betriebsvermögen darf die Gesellschaft jedwedes bewegliche und unbewegliche Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist. Die Gesellschaft darf keine anderen als in Absatz 1 genannte Geschäfte betreiben.
2012-06-25:
Einzelprokura: Fitzenreiter, Janine, Sankt Augustin, *08.03.1981.
2014-10-15:
Die Hauptversammlung vom 08.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Firma, Umbrella-Konstruktion und Sitz), § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 Abs. 1 (Bekanntmachungen), § 4 (Anlagebedingungen), § 5 (Anlagegrenzen), § 6 Abs. 2 (Kreditaufnahme, Leerverkäufe, Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte, § 7 Abs. 1, .Satz 1, Abs.2, Abs. 3, Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 (Kosten, Gründungsaufwand), § 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Ab. 5 Satz 3 (Höhe, Einteilung und Veränderung des Gesellschaftskapitals, § 9 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 (Teilgesellschaftsvermögen, Aktienklassen), § 10 Abs. 1 Sätze 1 bis 4, Abs. 4 Sätze 1, 2 und 5, Abs. 6, Abs. 7 und Abs. 8 (Aktien und Aktienausgabe), § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis Abs. 9 (Rücknahme von Aktien, § 12 (Übertragung von Aktien, Ausschluss von Aktionären), § 13 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 (Aufgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge), § 14 (Verwahrstelle), § 15 Abs. 1 Sätze 1 und 5, Abs. 2, Abs. 3 Sätze 1 bis 3 und Abs. 4 (Bewertung der Vermögensgegenstände), § 17 Abs. 2 Satz 1 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), § 18 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 (Zusammensetzung und Amtsdauer), § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 5 (Zeit, Ort und Einberufung), § 22 (Teilnahme und Stimmrecht), § 24 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 und Abs. 3 (Beschlussfassung), § 25 Abs. 2 Satz 2 (Geschäftsjahr, Dauer, § 26 Abs. 1, Abs. 3 Abs. 4 und Abs. 5 (Jahresabschluss und Halbjahresbericht), § 27 Satz 2 (Gewinnverwendung, Rücklagenbildung) beschlossen. Neuer Gegenstand ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Kapitel 2 Abschnitt 1 und 3 KAGB (Publikums-Teilgesellschaftsvermögen) sowie nach Kapitel 3 Abschnitt 1 und 2 KAGB (Spezial-Teilgesellschaftsvermögen) zum Nutzen ihrer Aktionäre. Die Gesellschaft kann folgende Teilgesellschaftsvermögen auflegen: - Gemischte Teilgesellschaftsvermögen nach § 218 KAGB, - Sonstige Teilgesellschaftsvermögen nach § 220 KAGB, - Dach-Hedgefonds nach § 225 KAGB, - allgemeine offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen nach § 282 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, - Hedgefonds nach § 283 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, sowie - offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen mit festen Anlagebedingungen nach § 284 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. Immobilien nach § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB dürfen für ein Teilgesellschaftsvermögen nicht erworben werden. Für das Investmentbetriebsvermögen darf die Gesellschaft jedwedes bewegliche und unbewegliche Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist. Neue Allgemeine Vertretungsregel: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Änderung zur konkreten Vertretungsbefugnis Vorstand: Große-Allermann, Jens, Köln, *12.06.1967; Lokotsch, Waldemar, Königswinter, *06.11.1964, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Aufteilung des Anfangskapitals ist geändert - nämlich nunmehr nicht mehr auf Investmentbetriebsvermögen und erstem Teilgesellschaftsvermögen, sondern nur noch Investmentbetriebsvermögen -, durch Umwandlung der bestehenden 3.000 Unternehmensaktien des ersten Teilgesellschaftsvermögens unter gleichzeitiger Ausgabe neuer 1.500 Stück Unternemensaktien des (Investment-) Betriebsvermögens, so dass das Anfangskapital nun 300.000 EUR beträgt.
2016-01-05:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2017-12-12:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2018-01-03:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2020-07-17:
Einzelprokura: van Stephaudt, David, Bonn, *04.02.1989.
2022-05-09:
Prokura geändert, nunmehr:nach Namensänderung: Einzelprokura: Dedich, David, Bonn, *04.02.1989.
2022-05-09:
Prokura erloschen: Dedich, David, Bonn, *04.02.1989.