2019-09-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2019. Geschäftsanschrift: Trettenfurt 2, 88605 Meßkirch. Gegenstand: - Service, Reparatur und Wartung von Nutz- und Kraftfahrzeugen, - Um-, Auf- und Anbauten an Fahrzeugen und Anhängersystemen, - An- und Verkauf sowie Kaufvermittlung von Fahrzeugen aller Art sowie von Fahrzeugersatzteilen und Fahrzeugzubehör, - Transport und Überführung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, - Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Irßlinger, Kuno, Meßkirch, *16.05.1961; Irßlinger, Armin, Meßkirch, *22.12.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-05-19: Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Kuno Irßlinger Nutzfahrzeug-Service OHG", Meßkirch (Amtsgericht Ulm HRA 726328) um 175.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 200.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.05.2020 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Kuno Irßlinger Nutzfahrzeug-Service OHG", Meßkirch (Amtsgericht Ulm HRA 726328) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-03-14: Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Irßlinger-Kratt, Lena, Meßkirch, *21.09.1991, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.