2016-06-10: Das Registergericht beabsichtigt, den im Vereinsregister eingetragenen Verein von Amts wegen nach § 395 FamFG zu löschen, da nach den angestellten Ermittlungen dieser Verein offenbar nicht mehr besteht. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.