2015-07-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Gegenstand) beschlossen. Der Sitz ist von Bad Lippspringe (Amtsgericht Paderborn HRB 10265) nach Lauchringen verlegt. Sitz verlegt; nun: Neue Geschäftsanschrift: Hauptstraße 48, 79787 Lauchringen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: die Unternehmensberatung, insbesondere von Unternehmen, die im Bereich Mode tätig sind; der Handel mit Bekleidung und Accessoires; der Einzelhandel mit Wirtschaftsgütern aus dem Bereich Mode und Accessoires; sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Ischen, Derk, Ühlingen-Birkendorf, *15.09.1969; Wahl, Nina Vanessa, Salzburg / Österreich, *08.06.1984, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-27: Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Ischen, Nina Vanessa, geb. Wahl, Ühlingen-Birkendorf, *08.06.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ischen Liegenschaften GmbH", Ühlingen-Birkendorf (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 713107) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.