2014-09-20: Die Kiesewetter GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 15620 B), die Kiesewetter GmbH mit dem Sitz in Baiersdorf (Amtsgericht Fürth HRB 2813) und die Kiesewetter GmbH mit dem Sitz in Gröbenzell (Amtsgericht München HRB 134877) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-30: Firma geändert, nun: Kiesewetter GmbH & Co. KG.
2021-02-05: Firma geändert, nun: Isopartner Deutschland GmbH & Co. KG. Firmendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Isopartner Verwaltungs GmbH, Baiersdorf .
2021-05-05: Die Otto Seidemann GmbH, Fachgroßhandel für Isoliermaterial und Zubehör mit dem Sitz in München und die Otto Seidemann Dämmstoffhandel GmbH mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena HRB 201972) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von dem selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.