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IssGut! gGmbH
70192 StuttgartDE
2x HR-Bekanntmachungen:
2019-02-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2019. Geschäftsanschrift: Im Schüle 30, 70192 Stuttgart. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung . Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: Förderung, Unterstützung und Beratung von Einrichtungen zur Verpflegung von Kindern und Jugendlichen (z.B. Gemeinschaftsküchen und -mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten), insbesondere durch Entwicklung, Durchführung und Unterstützung von pädagogischen und sozialen Maßnahmen und Projekten im Rahmen der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen zur Steigerung der Qualität von Bildung und Ganztagesbetreuung an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen jeder Art, insbesondere auch durch Einbindung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrern und Erziehern in die Organisation der Schulverpflegung (z.B. Partizipation der Kinder und Jugendlichen bei Herstellung und Verwendung von Lebensmitteln, Vermittlung von Ernährungswissen, Verschaffung von Einblicken in wirtschaftliche Belange des Mensabetriebs, Förderung nachhaltiger Ernährung und nachhaltigem Umgang mit Lebensmitteln in Gemeinschaftsküchen in Form von Arbeitsgemeinschaften, Seminaren und Workshops); fachliche Unterstützung und Begleitung von Schulträgern und Schulfördervereinen bei der Erstellung ernährungswissenschaftlicher Konzepte für die Schulverpflegung und bei der Erlangung von Zertifizierungen nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.; Vermittlung von Kenntnissen im Bereich der Schul- und Gemeinschaftsverpflegung, insbesondere durch Vorträge, Workshops und Seminare für Eltern, Lehrer, Erzieher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fördervereinen (z.B. Vermittlung von Wissen über Ernährung, Organisation von Gemeinschaftsküchen, nachhaltigem Umgang mit Lebensmitteln, gesunden Lebensweisen, Nährstoffoptimierung sowie Vermittlung von Entscheidungs-, Handlungs- und Organisationskompetenz in diesen Bereichen); Hilfe und Anleitung bei der sozialpädagogischen Einbindung der Gemeinschaftsverpflegung in das bestehende pädagogische Konzept einer Schule oder einer Kinderbetreuungseinrichtung sowie bei schulübergreifenden Kooperationen; Vermittlung von Kenntnissen im Bereich Gesundheitsschutz bei der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftsküchen, insbesondere durch entsprechende Information, Unterrichtung und fachliche Unterstützung der Betreiber von Küchen und Mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten (z.B. in Bezug auf Hygiene, Hygienedeklaration und Infektionsschutz); die Förderung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen auf den genannten Gebieten. Die genannten Aufgaben müssen weder gleichzeitig noch in gleichem Umfang verwirklicht werden. Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergebnisse der Förderung ein. Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zu beschaffen und entsprechend zu verwenden. Die Gesellschaft kann ihren Zweck auch dadurch erfüllen, dass sie ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet (§ 58 Nr. 2 AO). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Kellermann, Rupert, Stuttgart, *14.09.1958; Plarre, Cornelia, Stuttgart, *09.06.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-07-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gesellschaftszweck, Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: a) Betrieb und Führung von Gemeinschaftsküchen und -mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten einschließlich Hausaufgabenbetreuung; b) Förderung, Unterstützung und Beratung von Einrichtungen zur Verpflegung von Kindern und Jugendlichen (z.B. Gemeinschaftsküchen und -mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten), insbesondere durch -Entwicklung, Durchführung und Unterstützung von pädagogischen und sozialen Maßnahmen und Projekten im Rahmen der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen zur Steigerung der Qualität von Bildung und Ganztagesbetreuung an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen jeder Art, insbesondere auch durch Einbindung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrern und Erziehern in die Organisation der Schulverpflegung (z.B. Partizipation der Kinder und Jugendlichen bei Herstellung und Verwendung von Lebensmitteln, Vermittlung von Ernährungswissen, Verschaffung von Einblicken in wirtschaftliche Belange des Mensabetriebs, Förderung nachhaltiger Ernährung und nachhaltigem Umgang mit Lebensmitteln in Gemeinschaftsküchen in Form von Arbeitsgemeinschaften, Seminaren und Workshops); -fachliche Unterstützung und Begleitung von Schulträgern und Schulfördervereinen bei der Erstellung ernährungswissenschaftlicher Konzepte für die Schulverpflegung und bei der Erlangung von Zertifizierungen nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.; c) Vermittlung von Kenntnissen im Bereich der Schul- und Gemeinschaftsverpflegung, insbesondere durch Vorträge, Workshops und Seminare für Eltern, Lehrer, Erzieher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fördervereinen (z.B. Vermittlung von Wissen über Ernährung, Organisation von Gemeinschaftsküchen, nachhaltigem Umgang mit Lebensmitteln, gesunden Lebensweisen, Nährstoffoptimierung sowie Vermittlung von Entscheidungs-, Handlungs- und Organisationskompetenz in diesen Bereichen); d) Hilfe und Anleitung bei der sozialpädagogischen Einbindung der Gemeinschaftsverpflegung in das bestehende pädagogische Konzept einer Schule oder einer Kinderbetreuungseinrichtung sowie bei schulübergreifenden Kooperationen; e) Vermittlung von Kenntnissen im Bereich Gesundheitsschutz bei der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftsküchen, insbesondere durch entsprechende Information, Unterrichtung und fachliche Unterstützung der Betreiber von Küchen und Mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten (z.B. in Bezug auf Hygiene, Hygienedeklaration und Infektionsschutz); f) die Förderung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen auf den genannten Gebieten. (3) Die genannten Aufgaben müssen weder gleichzeitig noch in gleichem Umfang verwirklicht werden. Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergebnisse der Förderung ein. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zu beschaffen und entsprechend zu verwenden. Die Gesellschaft kann ihren Zweck auch dadurch erfüllen, dass sie ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet (§ 58 Nr. 2 AO). (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Zweck der Gesellschaft zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf Zweigniederlassungen errichten und schließen, Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich daran beteiligen oder ihre Vertretung und Geschäftsführung übernehmen.
2019-02-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2019. Geschäftsanschrift: Im Schüle 30, 70192 Stuttgart. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung . Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: Förderung, Unterstützung und Beratung von Einrichtungen zur Verpflegung von Kindern und Jugendlichen (z.B. Gemeinschaftsküchen und -mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten), insbesondere durch Entwicklung, Durchführung und Unterstützung von pädagogischen und sozialen Maßnahmen und Projekten im Rahmen der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen zur Steigerung der Qualität von Bildung und Ganztagesbetreuung an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen jeder Art, insbesondere auch durch Einbindung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrern und Erziehern in die Organisation der Schulverpflegung (z.B. Partizipation der Kinder und Jugendlichen bei Herstellung und Verwendung von Lebensmitteln, Vermittlung von Ernährungswissen, Verschaffung von Einblicken in wirtschaftliche Belange des Mensabetriebs, Förderung nachhaltiger Ernährung und nachhaltigem Umgang mit Lebensmitteln in Gemeinschaftsküchen in Form von Arbeitsgemeinschaften, Seminaren und Workshops); fachliche Unterstützung und Begleitung von Schulträgern und Schulfördervereinen bei der Erstellung ernährungswissenschaftlicher Konzepte für die Schulverpflegung und bei der Erlangung von Zertifizierungen nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.; Vermittlung von Kenntnissen im Bereich der Schul- und Gemeinschaftsverpflegung, insbesondere durch Vorträge, Workshops und Seminare für Eltern, Lehrer, Erzieher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fördervereinen (z.B. Vermittlung von Wissen über Ernährung, Organisation von Gemeinschaftsküchen, nachhaltigem Umgang mit Lebensmitteln, gesunden Lebensweisen, Nährstoffoptimierung sowie Vermittlung von Entscheidungs-, Handlungs- und Organisationskompetenz in diesen Bereichen); Hilfe und Anleitung bei der sozialpädagogischen Einbindung der Gemeinschaftsverpflegung in das bestehende pädagogische Konzept einer Schule oder einer Kinderbetreuungseinrichtung sowie bei schulübergreifenden Kooperationen; Vermittlung von Kenntnissen im Bereich Gesundheitsschutz bei der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftsküchen, insbesondere durch entsprechende Information, Unterrichtung und fachliche Unterstützung der Betreiber von Küchen und Mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten (z.B. in Bezug auf Hygiene, Hygienedeklaration und Infektionsschutz); die Förderung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen auf den genannten Gebieten. Die genannten Aufgaben müssen weder gleichzeitig noch in gleichem Umfang verwirklicht werden. Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergebnisse der Förderung ein. Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zu beschaffen und entsprechend zu verwenden. Die Gesellschaft kann ihren Zweck auch dadurch erfüllen, dass sie ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet (§ 58 Nr. 2 AO). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Kellermann, Rupert, Stuttgart, *14.09.1958; Plarre, Cornelia, Stuttgart, *09.06.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-07-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gesellschaftszweck, Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: a) Betrieb und Führung von Gemeinschaftsküchen und -mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten einschließlich Hausaufgabenbetreuung; b) Förderung, Unterstützung und Beratung von Einrichtungen zur Verpflegung von Kindern und Jugendlichen (z.B. Gemeinschaftsküchen und -mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten), insbesondere durch -Entwicklung, Durchführung und Unterstützung von pädagogischen und sozialen Maßnahmen und Projekten im Rahmen der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen zur Steigerung der Qualität von Bildung und Ganztagesbetreuung an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen jeder Art, insbesondere auch durch Einbindung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrern und Erziehern in die Organisation der Schulverpflegung (z.B. Partizipation der Kinder und Jugendlichen bei Herstellung und Verwendung von Lebensmitteln, Vermittlung von Ernährungswissen, Verschaffung von Einblicken in wirtschaftliche Belange des Mensabetriebs, Förderung nachhaltiger Ernährung und nachhaltigem Umgang mit Lebensmitteln in Gemeinschaftsküchen in Form von Arbeitsgemeinschaften, Seminaren und Workshops); -fachliche Unterstützung und Begleitung von Schulträgern und Schulfördervereinen bei der Erstellung ernährungswissenschaftlicher Konzepte für die Schulverpflegung und bei der Erlangung von Zertifizierungen nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.; c) Vermittlung von Kenntnissen im Bereich der Schul- und Gemeinschaftsverpflegung, insbesondere durch Vorträge, Workshops und Seminare für Eltern, Lehrer, Erzieher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fördervereinen (z.B. Vermittlung von Wissen über Ernährung, Organisation von Gemeinschaftsküchen, nachhaltigem Umgang mit Lebensmitteln, gesunden Lebensweisen, Nährstoffoptimierung sowie Vermittlung von Entscheidungs-, Handlungs- und Organisationskompetenz in diesen Bereichen); d) Hilfe und Anleitung bei der sozialpädagogischen Einbindung der Gemeinschaftsverpflegung in das bestehende pädagogische Konzept einer Schule oder einer Kinderbetreuungseinrichtung sowie bei schulübergreifenden Kooperationen; e) Vermittlung von Kenntnissen im Bereich Gesundheitsschutz bei der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftsküchen, insbesondere durch entsprechende Information, Unterrichtung und fachliche Unterstützung der Betreiber von Küchen und Mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten (z.B. in Bezug auf Hygiene, Hygienedeklaration und Infektionsschutz); f) die Förderung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen auf den genannten Gebieten. (3) Die genannten Aufgaben müssen weder gleichzeitig noch in gleichem Umfang verwirklicht werden. Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergebnisse der Förderung ein. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zu beschaffen und entsprechend zu verwenden. Die Gesellschaft kann ihren Zweck auch dadurch erfüllen, dass sie ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet (§ 58 Nr. 2 AO). (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Zweck der Gesellschaft zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf Zweigniederlassungen errichten und schließen, Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich daran beteiligen oder ihre Vertretung und Geschäftsführung übernehmen.