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Kunsttransporte Oettermann GmbH

Kunstwerken, Ehrenfeld, Ausstellungstransporten..., Hängung, Standortdaten, Dokumente/Informationen
Adresse / Anfahrt
Wahlenstraße 44-46
50823 Köln
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-08-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2018. Geschäftsanschrift: Wahlenstraße 44-46, 50823 Köln. a. Transport von Kunstwerken und Antiquitäten - national wie international und in die Schweiz; b. Verzollungen aller Art; c) Erstellung von Zollbürgschaften; d. Versicherungen für Kunsttransporte/Kunstlagerungen; e. Hängung und Montage von Kunstwerken in Privaträumen, Galerien, Kunstinstitutionen und Kirchen; f. Lagerung von Kunstwerken; g. Verpackung von Kunstwerken und kirchlichen Gegenständen (Heiligenfiguren); h. Verkauf und Verleih von Transportkisten für Kunstwerke; i. Verkauf von Verpackungsmitteln; j. Vermittlung von Dienstleistungen in der Kunstlogistik; k. Gestellung von Montagepersonal für Messen, Ausstellungen und Präsentationen. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Oettermann, Jörg, Köln, *14.12.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Unternehmens "Internationale Kunsttransporte Jörg Oettermann e.K." mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 33524) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.07.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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