2007-03-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2006. Gegenstand des Unternehmens: Omnibus-Verkehrsbetrieb sowie die Organisation von Reiseveranstaltungen und deren Durchführung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jäckel, Dieter, Großröhrsdorf, *27.08.1939; Jäckel, Carolin, Großröhrsdorf, *02.02.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-09-20: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 37.000,00 EUR auf 62.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme von Teilen des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme des unter der Firma Dieter Jäckel Omnibusverkehr und Reisebüro e. K. mit dem Sitz in Großröhrsdorf betriebenen Unternehmens und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 62.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 29.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit des von Dieter Jäckel, Großröhrsdorf, *27.08.1939 unter der Firma Dieter Jäckel Omnibusverkehr und Reisebüro e. K. mit dem Sitz in Großröhrsdorf (Amtsgericht Dresden HRA 6593) betriebenen Unternehmens übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.