2014-08-19: Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Jagdverein Wiesbaden e. V. mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden VR 1315) und des Jägervereinigung Diana-Hubertus Wiesbaden e. V. mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden VR 3288) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 27.03.2014 und 28.03.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.