2017-06-21: Blasien). Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Partner können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Partner: Jörg, Paul, Steuerberater, Häusern, *03.06.1951; Jörg, Thiemo, Steuerberater, Häusern, *21.03.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.