2016-03-21: Kommanditgesellschaft. Nach Sitzverlegung von Bornheim (bisher Amtsgericht Bonn, HRA 3404): Geschäftsanschrift: Adamstraße 22, 50996 Köln. Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: Rau Management GmbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln HRA 30489). Persönlich haftender Gesellschafter: J. & E. Horst Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Bornheim (Amtsgericht Bonn HRB 3668), einzelvertretungsberechtigt.
2017-10-02: Nach Sitzverlegung (vormals: Bornheim, AG Bonn HRB 3668): Persönlich haftender Gesellschafter: J. & E. Horst Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Amtsgericht Köln HRB 87338), einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 10.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb I) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete RKG Beteiligungs GmbH & Co.KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 32966) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-08: Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: J. & E. Horst Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln , einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Schwadorfer Hof Verwaltungs GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 79174) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.