2018-03-08: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Jessen, Sönke, Nienburg, *21.08.1965; Schäfer, Christoph, Estorf, *23.11.1967.
2021-11-26: Von Amts wegen geändert; nun: Persönlich haftender Gesellschafter: DIE HARKE Verlagsgesellschaft mbH, Nienburg/Weser . Im Wege der Berichtigung gerötet: Persönlich haftender Gesellschafter: DIE HARKE Verlagsgesellschaft mbH, Nienburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.09.2021 mit der Mittelweser Text + Bild GmbH mit Sitz in Nienburg (Amtsgericht Walsrode, HRB 203048) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.09.2021 mit der Mittelweser Medien GmbH mit Sitz in Nienburg (Amtsgericht Walsrode, HRB 203009) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.