2009-04-17: Geschäftsanschrift: Rheinstraße 194 b, 55218 Ingelheim am Rhein.
2013-04-10: Bestellt als Geschäftsführer: Badrot, Tina, geb. Gemünden, Ingelheim am Rhein, *10.12.1974, einzelvertretungsberechtigt.
2015-06-24: Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen. Besondere Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Badrot, Tina, geb. Gemünden, Ingelheim am Rhein, *10.12.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-06-24: Besondere Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Graf von Pfeil, Friedrich Albrecht, Odernheim am Glan, *19.09.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-08-27: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015 und der Gesellschafterversammlung der DG Vermögensverwaltungs GmbH vom 14.08.2015 einen Teil ihres Vermögens - und zwar "Teilbetrieb" 100 % Beteiligung an der Dalberger Hof GmbH mit dem Sitz in Ingelheim am Rhein, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 8304 - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die DG Vermögensverwaltungs GmbH, mit Sitz in Ingelheim (Amtsgericht Mainz, HRB 46264) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-08-27: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015 und der Gesellschafterversammlung der DG Vermögensverwaltungs GmbH vom 14.08.2015 Teile ihres Vermögens - und zwar "Teilbetrieb" € 5.000,00 Kommanditanteil an der HBB Gewerbebau Projektgesellschaft Ingelheim mbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRA 7077 HL - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die DG Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Ingelheim (Amtsgericht Mainz, HRB 46264) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-10-06: Bestellt als Geschäftsführer: Gemünden, Tim, Ingelheim am Rhein, *10.06.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-10-12: Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2015 hat die vollständige Neufassung des Geselllschaftsvertrages beschlossen.
2021-12-16: Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen.
2022-07-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2022 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 19.05.2022 mit der PG Albanusstraße Verwaltungs GmbH mit Sitz in Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz, HRB 47112) und mit der PG Kolpingstraße Verwaltungs GmbH mit Sitz in Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz, HRB 44999) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.