2013-01-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2012 mit Änderung vom 11.01.2013. Geschäftsanschrift: Gotteslager 14, 37081 Göttingen. Gegenstand: Bereitstellung, Handel und Installation mit bzw. von Veranstaltungstechnik nebst allen damit verbundenen Geschäften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krawczyk, Jacek Jerzy, Göttingen, *12.01.1978, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-10-16: Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2020 hat zum Zwecke der Übernahme des Vermögens der Jacek Krawczyk J&C Musik Veranstaltungstechnik e.K., Sitz Göttingen im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital) beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2020 mit Ergänzung vom 01.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2020 und 01.10.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Krawczyk, Jacek Jerzy, Göttingen, geb. 12.01.1978 unter der Firma Jacek Krawczyk J&C Musik Veranstaltungstechnik e.K. mit Sitz in Göttingen betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-10-16: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, der Jacek Krawczyk J&C Music Veranstaltungstechnik e.K., am 16.10.2020 wirksam geworden.