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JFM Josef F. Müller GmbH

Adresse / Anfahrt
Uppenbornstraße 17a
81735 München
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2011-08-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) sowie 14 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Oberhaching, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Raiffeisenallee 6 c, 82041 Oberhaching.

2015-06-18:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müller, Josef, Kaufmann, München. Bestellt: Geschäftsführer: Mazzetti, Eleonore, Kauffrau, München, *21.09.1947, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-11-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2015 hat die Änderung der §§ 1 und 14 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: München. Geschäftsanschrift: Uppenbornstr. 17a, 81735 München.

2017-03-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2017 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Groß- und Einzelhandel, insbesondere Im- und Export von Kunststoffartikeln und medizinischen Einmalprodukten.

2020-12-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2020 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 306,22 EUR und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2020 hat die weitere Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der JFM Josef F. Müller AG mit dem Sitz in Fahrland und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 101.500,00 EUR.

2021-02-03:
Die JFM Josef F. Müller AG mit dem Sitz in Fahrland ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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