2015-09-04: Staffelsee.Die Mayr´s-Möbel-Markt GmbH mit dem Sitz in Weilheim (Amtsgericht München, HRB 73188) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.8.2015 mit Zustimmungsbeschlüssen vom selben Tag auf das Vermögen ihres Alleingesellschafters und des Inhabers der Einzelfirma verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-05: Staffelsee. Firma geändert, nun: JMJ Möbel e.K. Sitz von Amts wegen berichtigt: Seehausen a. Staffelsee, Landkreis Garmisch-Partenkirchen.