2019-08-23: Europäische Aktiengesellschaft . Satzung vom 07.05.2019. Die Hauptversammlung vom 26.07.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 115538) nach Heidenheim an der Brenz verlegt. Bisher: "Atrium 147. Europäische VV SE"; nun: Neue Geschäftsanschrift: St. Pöltener Straße 43, 89522 Heidenheim an der Brenz. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung in der Familiengesellschaft JMV SE & Co. KG. Grundkapital: Grundkapital: 120.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Allgemeine Vertretungsregelung: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Vorstand: Hammacher, Lucas Johannes Christoph, Stuttgart, *26.02.1968; Schily, Martin, Tokyo / Japan, *25.02.1971; Schweppenhäuser, Ina Maria, Düsseldorf, *09.11.1959. Ausgeschieden als Vorstand: Fischer, Isabelle Elena, Grafschaft, *24.02.1992.
2019-09-11: Bestellt als Vorstand: Dr. Nick, Ophelia, Wülfrath, *24.01.1973.
2020-06-30: Die Gesellschaft hat am 25.06.2020 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2020 zwischen "JMV Verwaltungs GmbH", Heidenheim an der Brenz und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
2020-08-14: Die Gesellschaft hat im Wege der Nachgründung gem. § 52 AktG mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 07.07.2020 den Verschmelzungsvertrag vom 07.07.2020 geschlossen. Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Vertragspartner der Gesellschaft ist die JMV Verwaltungs GmbH, Heidenheim an der Brenz . Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.07.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "JMV Verwaltungs GmbH", Heidenheim an der Brenz verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-13: Ausgeschieden als Vorstand: Dr. Nick, Ophelia, Wülfrath, *24.01.1973.